Erziehungsvertrag

Bildung und Erziehung als gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule gelingen, wenn die einzelnen Aufgabenfelder aufeinander abgestimmt sind. Elternhaus und Schule verpflichten sich zu enger Zusammenarbeit.

Darum schließen die Lehrkräfte, die OGS-Mitarbeiter*innen, die Eltern und die Kinder zusammen einen Erziehungsvertrag ab, der allen Beteiligten im 1. Schuljahr zur Unterschrift vorgelegt wird, nachdem er im Rahmen der 1. Klassenpflegschaftssitzung inhaltlich besprochen wurde.

Diesen können Sie sich auch hier ansehen und bei Bedarf ausdrucken (pdf-Dokument öffnet sich im neuen Fenster):

Erziehungsvertrag