Brief der neuen Schulministerin Frau Feller zum Thema „Corona“

In der nächsten Woche (31. KW) erhalten Sie per E-Mail „Willis Newsletter“ mit ganz vielen Informationen zum Schulanfang. Den Brief der Ministerin werde ich als Anhang beifügen. Falls Sie ihn bereits jetzt lesen möchten, öffnen Sie bitte den u.a. Link.

Hier finden Sie den Brief.

Zusammenfassung:

  • Es gibt vorerst keine Maskenpflicht in der Schule. Frau Feller rät aber allen Schülerinnen und Schülern sowie an Schule tätigen Personen, freiwillig eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.
  • Im Schulbus und im Schwimmbus (2. Jg.) müssen weiterhin Masken getragen werden!
  • Die bisherigen Schutzmaßnahmen werden fortgeführt (z.B. regelmäßiges Lüften).
  • Am ersten Unterrichtstag erhalten alle Kinder die Möglichkeit, sich freiwillig zu testen und nehmen außerdem 5 Schnelltests mit nach Hause.
  • Die Erziehungsberechtigten erhalten pro Monat 5 Schnelltests durch die Schule, damit die Möglichkeit besteht, das Kind anlassbezogen freiwillig zu Hause zu testen. Falls Ihr Kind also Symptome (wie Husten, Fieber, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchsinns, Muskelschmerzen, Atemnot) oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hat, nutzen Sie bitte diese Tests zu Hause. Die Schule muss in diesem Fall über eine negative Testung schriftlich von Ihnen mit Ihrer Unterschrift informiert werden, falls Sie Ihr Kind in die Schule schicken. Kinder mit Symptomen sollten allerdings immer erst einmal 24 Stunden zu Hause bleiben, um den Verlauf der Erkrankung zu beobachten und ggf. mehrfach auf Corona zu testen. Bitte informierten Sie sofort die Schule, falls Ihr Kind positiv ist.
  • In der Schule und in der OGS können anlassbezogene Tests durchgeführt werden, d.h. Ihr Kind wird gebeten einen Schnelltest vor Ort durchzuführen. Die Entscheidung darüber obliegt der Lehrkraft bzw. OGS-Kraft.
  • Ihr Kind ist positiv von Ihnen getestet worden. Und nun? Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen. Bitte gehen Sie mit Ihrem Kind zur Bürgertestung. Nachdem auch dort ein positiver Test durchgeführt wurde, muss Ihr Kind mind. 5 Tage isoliert zu Hause bleiben. Eine Freitestung ist nach 5 Tagen möglich. Ohne offiziellem Bürgertest muss Ihr Kind 10 Tage zu Hause bleiben, wenn Sie nur zu Hause einen Schnelltest, der positiv war, durchgeführt haben. Danach kann es ohne Freitestung wieder die Schule besuchen.